Glossar

Wildfolge

Wenn ein Stück nach dem Schuss die Grenze zum Nachbarrevier überschreitet, endet nicht automatisch die Verantwortung, aber es endet sehr wohl das einfache Recht, dort weiterzugehen. Wildfolge ist der Begriff für dieses Nachsuchen über die Grenze. In vielen Regionen gibt es Vereinbarungen zwischen Nachbarn, manchmal ist die Folge im Landesrecht geregelt, oft mit Unterschieden zwischen der Suche auf Sicht und der Suche mit dem Hund, zwischen Schalenwild und anderen Arten.

Ein falscher Schritt über die Grenze ist ein Konflikt mit Menschen, die ihr Revier zu Recht verteidigen, und kann rechtlich teuer werden. Die richtige Handlung ist die, die vorher abgesprochen wurde: anrufen, die Vereinbarung kennen, den Nachbarn informieren und die Nachsuche gemeinsam oder nach der Absprache fortsetzen.

Der Bund regelt die Wildfolge nur im Grundsatz (§ 22a BJagdG verpflichtet zur Nachsuche). Die Einzelheiten stehen im Landesrecht und in den Vereinbarungen zwischen Nachbarrevieren.

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