Glossar

Schonzeit

Schonzeit ist das Gegenstück zur Jagdzeit: solange sie läuft, ist die Art tabu, von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen, die ebenfalls in den Vorschriften stehen. Sinn der Schonung ist, Wild in empfindlichen Phasen nicht zu bejagen, etwa während der Jungenaufzucht. Welche Art wann schonzeitgeschützt ist, unterscheidet sich und ändert sich. Ein auswendig gelerntes Datum aus einem alten Heft kann falsch sein.

Für die Prüfung reicht es, den Begriff sauber von der Beobachtung zu trennen. Dass du eine Art erkennst, sagt nichts darüber, ob sie heute frei ist. Die Fundstelle ist die aktuelle Verordnung deines Bundeslandes.

Unabhängig von Jagd- und Schonzeiten gilt der Elterntierschutz: Elterntiere, die für die Aufzucht nötig sind, dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere nicht bejagt werden (§ 22 Abs. 4 BJagdG).

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